Anwalt & Rechtsberatung: Arbeitsrecht, leitende Angestellte und Führungskraft

Die Anforderungen an das Top-Management sind immens. Jeder vertragliche Fehler birgt existenzielle Gefahren für das persönliche Vermögen der handelnden Organe. Wer ein Mandat in der Geschäftsführung übernimmt, benötigt juristischen Schutz, der weit über Standard-Arbeitsverträgen liegt. Wir klären Ihren individuellen Sachverhalt absolut diskret.

Die rechtliche Trennung zwischen Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht erfordert höchste Präzision. Ob es um die Gestaltung von Zielvereinbarungen oder die Abwehr einer sofortigen Entlassung geht: Sie brauchen eine starke Vertretung an Ihrer Seite.

Arbeitsrecht für leitende Angestellte: Vertragsgestaltung und Haftungsrisiken

Das Gesetz zieht eine scharfe Trennlinie zwischen normalen Beschäftigten und dem Management. Eine Führungskraft, die eine weitreichende unternehmerische Befugnis zur selbstständigen Einstellung oder Entlassung besitzt, unterliegt speziellen rechtlichen Vorgaben.

Wir beraten Vorstände, GmbH-Geschäftsführer und sonstige leitende Angestellte bei der rechtssicheren Vertragsausarbeitung. Hierzu zählt nicht nur das Gehalt, sondern auch die private Nutzung für den Dienstwagen oder Mechanismen zur Altersvorsorge. Ein versierter Rechtsanwalt stellt sicher, dass Vereinbarungen im Arbeitsvertrag nicht nur auf dem Papier existieren, sondern im Konfliktfall auch gerichtsfest durchsetzbar sind. Unsere Rechtsanwältin und Kollegen im Team sind absolut versiert in der Beratung von Führungskräften.

Führungskräfte und leitende Angestellte vs. Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Für die meisten Organvertreter gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht, da ihr Arbeitsverhältnis in der Regel als freies Dienstverhältnis qualifiziert wird. Dieser Dienstvertrag verlangt daher eine völlig andere Taktik als beim klassischen Arbeitnehmer.

Als spezialisierte Kanzlei haben wir langjährige Erfahrung in der Beratung im Arbeitsrecht. Jeder Fachanwalt für Arbeitsrecht in unserem Haus weiß: Wer die Trennung von der Gesellschaft nicht im Vorfeld vertraglich perfekt absichert, steht im Streitfall oft schutzlos da. Fachanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie bei der Klärung der Sozialversicherungspflicht und bewahren Sie vor existenzbedrohenden Fragen.

Anwalt für Arbeitsrecht: Kündigungsschutz, Abfindung und kompetent verhandelte Vereinbarung

Kommt es zum Bruch zwischen Gesellschaftern und der Führungsebene, muss schnell und strategisch gehandelt werden. Die Trennung – bestehend aus gesellschaftsrechtlicher Abberufung und der Kündigung des Dienstverhältnisses – birgt massives Konfliktpotenzial.

Oft ist es klüger, langwierige Verfahren vor den Arbeitsgerichten zu vermeiden. Durch einen maßgeschneiderten Aufhebungsvertrag lässt sich eine sofortige Lösung erzielen. Unser Verhandlungsführer übernimmt für Sie die harte Verhandlung zur Zahlung einer Abfindung. Ein solcher Deal sichert Ihnen nicht nur eine lukrative Austrittssumme, sondern regelt auch Themen wie nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Zeugniserteilung wasserdicht. Den gesamten Prozess und die vertrauliche Korrespondenz übernehmen wir gerichtlich und außergerichtlich für Sie.

Das Betriebsverfassungsgesetz: Wenn der Betriebsrat arbeitsrechtlich mitbestimmt

Sollte eine einvernehmliche Trennung scheitern, wehren sich Führungspersönlichkeiten regelmäßig vor Gericht. Doch Vorsicht: Handelt es sich nach dem Gesetzestext tatsächlich um einen echten Leitenden im Sinne des Gesetzes, hat der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess einen massiven taktischen Vorteil.

Er kann ohne Begründung einen Auflösungsantrag stellen. Das Gericht beendet das Vertragsverhältnis dann gegen Zahlung einer gesetzlich gedeckelten Summe. Einen solchen Auflösungsantrag abzuwehren oder ihn als Druckmittel für höhere Summen während des Kündigungsschutzprozesses zu nutzen, ist die Königsdisziplin. Auch die Arbeitnehmervertretung hat hier nur sehr eingeschränkte Mitbestimmungsrechte.

Oft scheitern Unternehmen an besonderen Schutznormen (Kündigungsverbote), die auch auf Managementebene gelten können. Gehen Sie nicht unvorbereitet in ein solches Verfahren, es ist schlichtweg zu riskant.

FAQ: Beratungsgespräch für Geschäftsführer

Unterliegen Geschäftsführer den Weisungen der Gesellschafter?

Ja, auch Organe unterliegen in einem gewissen Rahmen der Weisung der Gesellschafterversammlung. Wird diese wiederholt ignoriert, kann dies zur außerordentlichen Kündigung führen.

Wann ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gültig?

Einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot wird vom Gericht nur dann stattgegeben, wenn im Gegenzug eine angemessene Karenzentschädigung vereinbart wurde. Ohne diese finanzielle Kompensation ist die Klausel in der Regel wertlos.

Warum einen Fachanwalt einschalten?

Die Schnittstelle von Arbeits- und Gesellschaftsrecht ist hochkomplex. Ein Spezialist, der auf C-Level fokussiert ist, verhandelt auf Augenhöhe mit den Rechtsvertretern der Gesellschafter und sichert Ihre finanzielle und berufliche Zukunft ab.

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht in Nürnberg: BEISSE & RATH

Die Trennung von Managern ist ein hochsensibler Vorgang, der Diskretion und Durchsetzungskraft verlangt. Wir stehen an Ihrer Seite.

Ihr Mandat anfragen Senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir prüfen Ihren Fall intensiv und geben Ihnen in einem ersten Termin eine klare Orientierung. Rechtsanwälte unseres Teams sind bereit, Ihre Interessen konsequent zu wahren, und beraten Sie umfassend.